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   OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16   

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https://dejure.org/2019,34941
OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16 (https://dejure.org/2019,34941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2019 - 2 KN 5/16 (https://dejure.org/2019,34941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2019 - 2 KN 5/16 (https://dejure.org/2019,34941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Abs 2 KAG SH
    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den Anforderungen des satzungsrechtlichen Zitiergebotes genügt, führt dies zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 3 ; LVwG SH § 66 Abs. 1 Nr. 2
    Satzungsrechtliches Zitiergebot

  • rechtsportal.de

    Schaffen von eigenständigen Ermächtigungsgrundlagen für die Besteuerung durch den Gesetzgeber; Besteuerungskompetenz einer Gemeinde für eine Spielgerätesteuer i.R.d. Anhebung des Steuersatzes; Angabe der Ermächtigungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017  - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

    Ob eine binnendifferenzierende Zitierung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG für eine Norm - sprich einen Paragraphen oder Artikel - geboten ist, bestimmt sich danach, ob die Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben berechtigt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017  - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Dies folgt daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Satzung allein anhand der vom Satzungsgeber selbst benannten Ermächtigung bemisst (vgl. für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Enthält die zitierte Norm mehrere Ermächtigungsgrundlagen, hat der Satzungsgeber mit einer unspezifischen Zitierung nicht bestimmt, von welcher Ermächtigung er Gebrauch macht und damit den Ermächtigungsrahmen nicht transparent gemacht (vgl. für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017  - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Die Spielgeräte- bzw. Automatensteuer ist zwar eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1-39, Rn. 47 mwN, juris) und damit auch eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG.
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Die Spielgeräte- bzw. Automatensteuer ist zwar eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1-39, Rn. 47 mwN, juris) und damit auch eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Rechtsgrundlage für die ortsrechtliche Einführung und Erhebung einer Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer ist § 3 Abs. 2 KAG (vgl. Senatsurteil vom Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, Rn. 37, juris - Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - 2 LA 122/08 - ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, Rn. 40, juris: zu § 3 Abs. 3 KAG a.F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    Rechtsgrundlage für die ortsrechtliche Einführung und Erhebung einer Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer ist § 3 Abs. 2 KAG (vgl. Senatsurteil vom Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, Rn. 37, juris - Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - 2 LA 122/08 - ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, Rn. 40, juris: zu § 3 Abs. 3 KAG a.F.).
  • FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14

    Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl.FG Hamburg, Urteil vom 23. März 2017 - 3 K 287/14 -, Rn. 138 mwN, juris; im Ergebnis ebenso z.B. Hessischer VGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 59/15.N -, Rn. 63, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2016 - 10 D 69/14.NE -, Rn. 51, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - 10 D 69/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an dessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl.FG Hamburg, Urteil vom 23. März 2017 - 3 K 287/14 -, Rn. 138 mwN, juris; im Ergebnis ebenso z.B. Hessischer VGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 59/15.N -, Rn. 63, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2016 - 10 D 69/14.NE -, Rn. 51, juris).
  • VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • BVerwG, 10.12.2015 - 9 BN 6.15

    Ableitung einer verfassungsrechtlich zulässigen Belastungsgrenze aus dem Gebot

  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 2/15

    Spielautomatensteuer in Kiel

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

  • FG Hamburg, 09.07.2015 - 4 K 200/14

    Zwangsvollstreckung: Einwände eines Drittschuldners gegen Forderungspfändung

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 200/14

    Vergnügungssteuer - Anhebung des Spielgerätesteuersatzes von 12 % auf 18 % der

    Nach der Zurückweisung stellte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - (juris) fest, dass § 5 Abs. 1 Spielgerätesteuersatzung vom 12. Dezember 2013 unwirksam ist.

    Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der von ihr benannten elf Aufsteller im Satzungsgebiet nicht in Betracht kommen dürfte, sei nicht nachvollziehbar.

    Der Berichterstatter der Kammer hat das Verfahren mit Beschluss vom 14. Juli 2016 wegen des beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollantrages - 2 KN 5/16 - ruhend gestellt.

    Bei einer Ergänzung nur der Ermächtigungsgrundlagen droht kein Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot aus § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris Rn. 59; Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 43).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Die Anzahl der Spielgeräteaufsteller im hier zu betrachtenden Gemeindegebiet hat seit Erhöhung des Steuersatzes auf 18 % nur moderat abgenommen (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 46).

    Auch die Entwicklung der Bruttokasse aller Aufsteller im Satzungsgebiet, welche ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden kann (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 46; nach BVerwG, Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, juris Rn. 20 kann auf die "Marktsituation" bzw. "Marktlage" in der konkreten Gemeinde abgestellt werden) spricht deutlich gegen das Absterben der Branche.

    Die Gesamtbruttokasse im Gemeindegebiet zeigt damit seit 2013, bis auf das Jahr 2014, eine im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr (teils deutlich) steigende Entwicklung (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 46, wobei der Senat bereits die Entwicklung seit dem Jahre 2011 in den Blick nimmt).

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht war maßgeblich nur unter der Prämisse, dass die Geschäftsführerin seit dem Jahre 2015 zur Stützung des Unternehmens auf einen Teil ihrer Vergütung,....EUR jährlich, verzichtet, zu dieser Annahme gelangt (OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 45).

    Die Klägerin hat indes im Schriftsatz vom 16. Juli 2020 eingeräumt, dass abweichend zum Vortrag im abstrakten Normenkontrollverfahren - 2 KN 5/16 (Schriftsatz der Klägerin vom 23. August 2019) - die Geschäftsführerbezüge von Frau....ab dem Jahr 2015 aufgrund der Sozialversicherungspflicht kontenmäßig nicht als Geschäftsführergehalt, sondern als Lohn verbucht wurden.

    Der Schriftsatz vom 23. August 2019 - 2 KN 5/16 - habe nur die Angaben zum Geschäftsführergehalt in der Jahresbilanz zugrunde gelegt.

    In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Vergnügungssteuersatz jedenfalls von bis zu 20 % im gegenwärtigen Regulierungsrahmen prima facie keinen Umstand begründet, der daran zweifeln lässt, dass die Spielgerätesteuer auf Abwälzung angelegt ist und tatsächlich und rechtlich abwälzbar ist (OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 44).

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16

    Vergnügungssteuer

    Den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. März 2018, das Verfahren gemäß § 94 VwGO auszusetzen, bis über die Normenkontrollverfahren 2 KN 4/16 und 2 KN 5/16 betreffend die Vergnügungssteuersatzungen der Städte ... und ... entschieden worden ist, hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2018 aufgehoben, weil ein anderes Satzungsgebiet betroffen sei und die Klärung ähnlicher Tatsachen- und Rechtsfragen in Parallelverfahren nicht zur Aussetzung berechtige.

    Bei einer Ergänzung nur der Ermächtigungsgrundlagen droht kein Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot aus § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 59, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Rn. 43, juris).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (ausführlich: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Rn. 29, juris m. w. N.).

    In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist zudem anerkannt, dass ein Vergnügungssteuersatz jedenfalls von bis zu 20 Prozent im gegenwärtigen Regulierungsrahmen prima facie keinen Umstand begründet, der daran zweifeln lässt, dass die Spielgerätesteuer auf Abwälzung angelegt ist und tatsächlich und rechtlich abwälzbar ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Rn. 44; Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 -, Rn. 48, juris).

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).

    Der Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit zur Unwirksamkeit der Satzung insgesamt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 26 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 -, juris, Rn. 24; Senatsurteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 48 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

    Dies folgt daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Satzung allein anhand der vom Satzungsgeber selbst benannten Ermächtigung bemisst (Senatsurteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Juris Rn. 20 m.w.N.).

    Hier muss jeweils der entsprechende Absatz genannt werden (OVG Schleswig, U. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Eine absatz- oder satzgenaue Nennung der Ermächtigungsgrundlage ist aber nur dann erforderlich, wenn eine Norm unterschiedliche Rechtsetzungsbefugnisse enthält (vgl. Senatsurteile vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 29, und vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

    Dies folgt daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Satzung allein anhand der vom Satzungsgeber selbst benannten Ermächtigung bemisst (Senatsurteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 10.06.2020 - 6 B 4/20

    Kurabgabe - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie hier zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 14.9.2017 - 2 KN 3/15 -, Juris Rn. 59 m.w.N. und vom 3.9.2019 - 2 KN 5/16 -, Juris Rn. 28 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG muss der Zitierpflicht aber im Einleitungssatz genügt werden (vgl. OVG Schleswig, Urteile 14.9.2017 - 2 KN 3/15 -, Juris Rn. 58; vom 18.1.2018 - 3 KN 4/14 -, Juris Rn. 36 und vom 3.9.2019 - 2 KN 5/16 -, Juris Rn. 24.).

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19

    Klage gegen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2017

    Enthält die zitierte Norm mehrere Ermächtigungsgrundlagen, hat der Satzungsgeber mit einer unspezifischen Zitierung nicht bestimmt, von welcher Ermächtigung er Gebrauch macht und damit den Ermächtigungsrahmen nicht transparent gemacht (OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Da der Verstoß gegen das Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zur Unwirksamkeit der Satzung in ihrer Gesamtheit führt (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 26), fehlt es für den Erlass der angefochtenen Bescheide bereits an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage.

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18

    Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und

  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15

    Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19

    Vergnügungssteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 9 A 10/18

    Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen Zitiergebots;

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